• 14. März 2025 19:01

Landesweiter Warntag

März 7, 2025
Hersfeld-Rotenburg, 7. März 2025 - Am Donnerstag, 13. März heulen
 in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10.15 Uhr 
die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die 
Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarme 
zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen.

Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie 
beispielsweise das vom Bund eingeführte "Cell-Broadcast" oder 
die Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal 
für den Probealarm ab 10.15 Uhr als auch für die Entwarnung um 10.50 Uhr 
dauern dann jeweils für eine Minute an.

Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung 
hinsichtlich Warnung hat sich inzwischen der bundesweite Warntag 
im Herbst eines Jahres etabliert. Über diesen bundesweiten Warntag hinaus, 
soll nun in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert 
werden. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die 
Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. 
Zudem soll der zusätzliche Warntag die Akzeptanz und das Wissen um die 
Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Den Bürgerinnen und 
Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe 
wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen 
richtig wahrnehmen und einordnen zu können.

Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der 
Bundesrepublik von außen, bei Großschadenslagen, im täglichen 
Einsatzgeschehen der Feuerwehr, und auch bei polizeilichen Ereignissen 
erforderlich sein.

"Eine Warnung würde es im Ernstfall konkret zum Beispiel geben, wenn 
eine Naturgefahr wie Hochwasser oder Erdbeben droht. Aber auch, wenn s
chwere Stürme und Gewitter vorausgesagt werden", sagt Thorsten Bloß, F
achdienstleiter Gefahrenabwehr in der Kreisverwaltung. Die Gründe für 
eine Warnung können vielfältig sein, müssen aber schwer wiegen. "Auch 
bei schlimmen Szenarien, wie Waffengewalt oder Angriffen wird gewarnt."

Hinweis zum Cell-Broadcasting des BBK

Voraussetzung für einen Empfang der "Cell-Broadcast"-Nachrichten ist, 
dass Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren 
Mobilfunkgeräten installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei 
diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung 
übermittelt.