Hersfeld-Rotenburg, 7. März 2025 - Am Donnerstag, 13. März heulen
in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10.15 Uhr
die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die
Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarme
zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen.
Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie
beispielsweise das vom Bund eingeführte "Cell-Broadcast" oder
die Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal
für den Probealarm ab 10.15 Uhr als auch für die Entwarnung um 10.50 Uhr
dauern dann jeweils für eine Minute an.
Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung
hinsichtlich Warnung hat sich inzwischen der bundesweite Warntag
im Herbst eines Jahres etabliert. Über diesen bundesweiten Warntag hinaus,
soll nun in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert
werden. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die
Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen.
Zudem soll der zusätzliche Warntag die Akzeptanz und das Wissen um die
Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Den Bürgerinnen und
Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe
wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen
richtig wahrnehmen und einordnen zu können.
Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der
Bundesrepublik von außen, bei Großschadenslagen, im täglichen
Einsatzgeschehen der Feuerwehr, und auch bei polizeilichen Ereignissen
erforderlich sein.
"Eine Warnung würde es im Ernstfall konkret zum Beispiel geben, wenn
eine Naturgefahr wie Hochwasser oder Erdbeben droht. Aber auch, wenn s
chwere Stürme und Gewitter vorausgesagt werden", sagt Thorsten Bloß, F
achdienstleiter Gefahrenabwehr in der Kreisverwaltung. Die Gründe für
eine Warnung können vielfältig sein, müssen aber schwer wiegen. "Auch
bei schlimmen Szenarien, wie Waffengewalt oder Angriffen wird gewarnt."
Hinweis zum Cell-Broadcasting des BBK
Voraussetzung für einen Empfang der "Cell-Broadcast"-Nachrichten ist,
dass Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren
Mobilfunkgeräten installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei
diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung
übermittelt.